Information Datenverarbeitung Handwerksrolle


Information Datenverarbeitung Handwerksrolle

Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen 
 
Sehr geehrtes Mitglied,

die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
 

1. Verantwortlicher

„Verantwortlicher“ im Sinne der DS-GVO für die Datenverarbeitung ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Hans Hund und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Weitere Kontaktdaten können Sie dem Infofeld entnehmen.
 

2. Datenschutzbeauftragter

Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der im Infofeld genannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren. Diese Kontaktdaten können auch auf der Internetpräsenz unter www.hwk-muenster.de eingesehen werden.
 

3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten entsprechend den ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten zur Eintragung Ihres Betriebes in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke, dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, dem Verzeichnis der Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 der Handwerksordnung (HwO) (Verzeichnisse), zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 91 der Handwerksordnung und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. des Beitrags zur Handwerkskammer nach § 113 HwO.
 
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff., 91, 113 HwO i. V. m. der Anlage D I und II zur HwO, sowie dem Satzungsrecht der HWK (Kammersatzung, Beitragsordnung, Gebührenordnung und Gebührentarif).
 
Ohne die Erhebung bzw. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben müssen Sie uns daher diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung bzw. Erhebung wir gesetzlich nach der HwO verpflichtet sind. Sollten Sie dies nicht tun, kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen müssen Sie darüber hinaus damit rechnen, von Amts wegen mit einer erhöhten Gebühr in eines der Verzeichnisse der HWK eingetragen zu werden.
 
Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO.
 
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
 

4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?

Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen.

Eine Offenlegung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 5a Abs.1, 6 Abs. 3 HwO oder bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung an andere öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
 
Dritten, die ein glaubhaftes Interesse an einer Einzelauskunft aus einem der Verzeichnisse der HWK – sog. „Rollendaten“ - gemäß § 6 HwO darlegen, werden Ihre personenbezogenen Daten in dem dort geregelten Rahmen ebenfalls übermittelt bzw. offengelegt.
 
Die HWK beabsichtigt darüber hinaus, Interessenten in listenmäßiger Form Daten aus der Handwerksrolle nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 HwO zur Verfügung zu stellen. Nach der vorgenannten Bestimmung ist eine listenmäßige Übermittlung von Daten aus der Handwerksrolle an nichtöffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der HWK erforderlich ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Ein solcher Grund besteht nicht, wenn Vor- und Familienname des Betriebsinhabers oder des gesetzlichen Vertreters oder des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung des Betriebs verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk, oder die Anschrift der gewerblichen Niederlassung übermittelt werden. Die Übermittlung dieser Daten ist nicht zulässig, wenn der Gewerbetreibende widersprochen hat.
 
Wenn Sie Mitglied der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) sind oder eine Eintragung in das dortige Verzeichnis erfolgen soll, sind wir gesetzlich verpflichtet, der IHK die Eintragung in eines unserer Verzeichnisse und das Teilungsverhältnis zwischen der HWK und der IHK mitzuteilen.
 
Darüber hinaus können wir gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 10 HwO Ihre personenbezogenen Daten an die für Sie zuständige Innung oder gemäß § 87 Nr. 10 HwO an die für Sie zuständige Kreishandwerkerschaft übermitteln, wenn diese von der HWK erlassene Vorschriften und Anordnungen umsetzen sollen.
 
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
 
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.
 
Wenn Sie einen Betriebsleiter beschäftigen, dürfen die Handwerkskammern sich gemäß § 5a Abs.2 HwO gegenseitig unterrichten, soweit dies zur Feststellung erforderlich ist, ob der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
 

5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).

  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).

  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).

  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
 

6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DS-GVO zur Eintragung in eines der Verzeichnisse der HWK besteht gemäß § 14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) nicht, da die HWK gemäß Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 6 ff. HwO i. V. m. der Anlage D I und II zur HwO zur Verarbeitung verpflichtet ist.
 


Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 91, 113 HwO zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
 



Das vorgenannte Recht aus Art. 21 DS-GVO haben Sie unabhängig von dem oben genannten Widerspruchsrecht nach § 6 Abs. 2 HwO.
 

7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO

Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.
 

8. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
 

9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtliche oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Die aus einem der Verzeichnisse der Handwerkskammer gelöschten personenbezogenen Daten werden gemäß § 14 Abs. 5 HwO nach der Löschung für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren in einer gesonderten Datei gespeichert. Soweit Sie eine Einwilligungserklärung gemäß 6 Abs. 1 a) DS-GVO für eine darüberhinausgehende Verarbeitung abgegeben haben, werden diese Daten dauerhaft bis auf Widerruf gespeichert. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei wird zukünftig jedermann erteilt, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit Sie kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung haben.
 
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
 

10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.