Information Datenverarbeitung Sonderbewilligungen

Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
 
Die Handwerkskammer Münster (HWK) möchte Sie gerne über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) informieren und Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DS-GVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte erläutern.
 

1. Verantwortlicher

„Verantwortlicher“ für die Datenverarbeitung im Sinne der DS-GVO ist die Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster, gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Hans Hund und den Hauptgeschäftsführer Thomas Banasiewicz. Die weiteren Kontaktdaten der Handwerkskammer Münster können sie unserem Impressum entnehmen.
 
https://www.hwk-muenster.de/de/uber-uns/impressum
 

2. Datenschutzbeauftragter

Die HWK hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der obengenannten Anschrift mit der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de kontaktieren.

Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Münster
Bismarckallee 1
48151 Münster
Telefon: 0251 / 5203-0
Fax: 0251 / 5203-218
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-muenster.de
 

3. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Die HWK verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Bearbeitung des von Ihnen gestellten Antrags und zur Geltendmachung von Abgaben, z. B. der Verwaltungsgebühr für das Verwaltungsverfahren.
 
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 8 HwO, 91 HwO i. V. m. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der Handwerkskammer Münster.

Ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Erreichung des gesetzlichen Zwecks nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert. Soweit Sie uns keine Daten oder nur teilweise Daten zur Verfügung stellen, kann Ihr Antrag ggf. nicht weiterbearbeitet werden und Sie können von der zuständigen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausüben.

Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die HWK unterliegt, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DS-GVO und der einschlägigen Rechtsnorm.
 
Soweit Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben der HWK verarbeitet.
 

4. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?

Wir legen Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermitteln diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der wir unterliegen.

Öffentliche Stellen, die am Verwaltungsverfahren beteiligt sind, können gemäß § 5a Abs.1 HwO über das Ergebnis unterrichtet werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Weiter können Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde der HWK offengelegt werden. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten anderen Stellen bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligungserklärung offengelegt werden, insbesondere dann, wenn die zur selbständigen Ausübung des zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine fachkundliche Überprüfung nachgewiesen werden sollen. (Letzteres gilt nicht bei Verfahren nach § 7b ff HwO)
 
Sofern Sie eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung wünschen, werden Ihre personenbezogenen Daten auch diesen Stellen offengelegt.
 
Falls der zu erlassende Bescheid Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 VwVfG NW enthält, können Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung dieser Nebenbestimmungen anderen Stellen offengelegt werden.
 
Sofern Abgaben nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, legt die HWK Daten an Kommunen und Zahlungsdienstleister zur Beitreibung dieser Abgaben offen. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der HWK zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Daten den entsprechenden Fördergebern offengelegt werden.
 
Der Post- und Zahlungsverkehr der HWK erfolgt zum Teil über externe Dienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten offengelegt werden.

 

5. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DS-GVO

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
 
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
 

6. Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO und Art. 6 Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 8, 91 HwO i. V. m. der Gebührenordnung und dem Gebührentarif der Handwerkskammer zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder die in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wenn Sie dieser Verarbeitung widersprechen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zu den widersprochenen Zwecken, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die weitere Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 
 

7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DS-GVO

Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO i. V. m. Art. 7 DS-GVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.


8. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes NRW wenden. Sie erreichen die Landesbeauftragte unter folgenden Kontaktdaten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
 

9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Sofern keine besonderen gesetzlichen, satzungsrechtliche oder auf Verwaltungsakten bestehenden Aufbewahrungspflichten bestehen, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
 
Wenn Sie uns eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO und Art. 6 Abs.1 e) DSGVO i. V. m. der HwO vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.
 

10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.